Änderung im RTF Sternfahrer-Modus

Obwohl die RTF-Saison bereits begonnen hat, wurde noch in dieser Woche eine für die Durchführung von RTFs wichtige Entscheidung veröffentlicht. Der BDR (Bund Deutscher Radfahrer) hat in den Statuten zur Durchführung von RTF hinzugefügt, dass ab dem 1.April jeder Veranstalter einer RTF einen Parkplatz für Sternfahrer ausschildern muss. Dieser Parkplatz darf keine Parkgebühr erheben und muss 6 bis 10 km vom Startort entfernt liegen.

Als Grund für die Ergänzung wird in dem Begleitschreiben angegeben, dass RTFs für Sternfahrer, die mit dem Auto statt mit dem Rad kommen, attraktiver gemacht werden sollen. Mit Hilfe der ausgeschilderten Parkplätze können Sternfahrer gleichgesinnte Treffen und zusammen zum Start radeln. Durch die vorgebende Entfernung vom Start wird der sportliche Aspekt der Anfahrt beibehalten. Alle anderen Regeln zum Sternfahrt-Modus bleiben davon unberührt.

Michael Homa, RTF-Koordinator des RC Musketier und selbst Kontrollfahrer, bestätigt: „Der BDR hat das Rundschreiben vor zwei Tagen an alle Vereine, die eine RTF angemeldet haben, geschickt. Die Kontrollfahrer wurden ebenfalls informiert. Der Zeitpunkt ist für eine Änderung im Reglement unglücklich, da die RTF-Saison bereits gestartet ist.“ Er finde es zwar gut, dass der BDR die Vereine mit ihren RTFs unterstützen. Doch im Prinzip sei diese Vorgabe eine unglaubliche Entwicklung.

Aufgrund der Plötzlichkeit der Entscheidung hat Michael noch mal beim BDR nachgefragt. Die Antwort eines Sprechers war, dass dieser Erlass nach seiner Kenntnis, sofort, unverzüglich, am 1.April in Kraft trete. Die kurzfristige Veröffentlichung der Verpflichtung habe an organisatorischen Schwierigkeiten im BDR-internen Abstimmungsprozess gegeben.
(kv)

[War das ein Aprilscherz? Oder Satire? Oder Blödsinn? Das darf jeder selbst entscheiden.]