Satzung

Auszug aus der Vereinssatzung:
Der am 30.September 1968 gegründete Verein führt den Namen Rad Club Musketier Wuppertal e.V. Er ist Mitglied des Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V., der dem Bund Deutscher Radfahrer e.V. angegliedert ist. Damit ist der Verein im Übrigen den Satzungen und den Sportordnungen des Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. unterworfen.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Organisation eines geordneten Sport- und Trainingsbetriebes für alle Bereiche (einschließlich des Freizeit- und Breitensports), der Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen sowie die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Spielgemeinschaften.

Auszug aus der aktuellen Beitragsordnung:
Der jährliche Vereinsbeitrag des Vereins beträgt ab dem 1.Januar 2019 66 EUR. Wenn die Bedingungen für eine Beitragsermäßigung erfüllt sind, reduziert sich der Jahresbeitrag auf 48 EUR. Der Familienbeitrag beträgt 140 EUR.
Anhang 2 der Beitragsordnung zeigt den jährlichen Gesamtbeitrag für Beispielpersonen.

Zusätzlich zu dem Jahresvereinsbeitrag werden den Mitgliedern die Mitgliedsbeiträge und Gebühren des Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. in Rechnung gestellt. Gebühren werden nur für die in Anspruch genommenen Leistungen des Verbands wie zum Beispiel Rennlizenzen oder Breitensportlizenz fällig. Dabei ist die vom Radsportverband für das jeweilige Jahr veröffentlichte Gebührenordnung maßgebend.

Auszug aus der Jugendordnung:
Die Musketierjugend ist die Jugendorganisation des Rad-Club Musketier Wuppertal e.V. Sie vertritt alle jungen Menschen im Verein. Die Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des Vereins selbständig.