Regeln durch Coronaschutzverordnung NRW
Mit der Coronaschutzverordnung NRW vom 01.April 2022 gelten für die Teilnahme an Sportangeboten und -veranstaltungen praktisch keine einschränkenden Regeln. Eine Zusammenfassung bietet die Internetseite das Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. (kv)